NÖ Hundehalte-Sachkundenachweis

NÖ Hundehalte-Sachkundenachweis

Der allgemeine Sachkundenachweis

Die allgemeine Sachkunde gilt nach Absolvierung einer einstündigen Information, welche durch einen Tierarzt oder durch eine Tierärztin vermittelt wird, und einer zweistündigen Information, welche durch eine fachkundige Person vermittelt wird, samt der Ausstellung des NÖ Hundepasses durch diese Personen als erworben.

Ich freue mich darüber informieren zu können, dass ich zum Kreis der fachkundigen Personen gehöre und durch die Zusammenarbeit mit Tierärztin Mag. Jasmin Semmelmeyer KURSE ZUM NACHWEIS DER ALLGMEINEN SACHKUNDE anbiete.

Der Nachweis der allgemeinen Sachkunde erfolgt OHNE HUND.

Termine finden Sie hier.

Der erweiterte Sachkundenachweis

Das NÖ Hundehaltegesetz schreibt für „Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential“ und mittels Bescheid der zuständigen Gemeinde als „auffällig“ eingestufte  Hunde einen speziellen Sachkundenachweis vor.

Das Gesetz geht bei Hunden folgender Rassen und Mischlingen mit einer der folgenden Rassen immer von einem erhöhten Gefährdungspotential aus:

Bullterier
American Staffordshire Terrier
Staffordshire Bullterrier
Dogo Argentino
Pit-Bull
Bandog
Rottweiler
Tosa Inu

das heißt, Halter von Hunden dieser Rassen und Mischungen müssen den erweiterten Hundehalte-Sachkundenachweis erbringen.

Inhalte:

  • Einen allgemeinen Teil über das Wesen und Verhalten des Hundes in einer Dauer von zumindest vier Stunden sowie einen praktischen Teil über Leinenführigkeit, Sitzen und Freifolgen, der eine Dauer von zumindest sechs Stunden zu umfassen hat.
  • Die Sachkunde gilt dann als erbracht, wenn die Hundehalterin oder der Hundehalter die erfolgreiche Absolvierung der Ausbildung und die Beherrschung dieser Inhalte durch Vorlage einer Ausbildungsbestätigung dokumentiert.

Der allgemeine Teil muss von jedem Hundehalter nur einmal erbracht werden, der praktische Teil für jeden Hund wieder aufs Neue.

TRAUM HUND, Sabine Neumann, ist zur Besätigung der allgemeinen und der erweiterten Sachkunde berechtigt.

Auch die TRAUM HUND  Begleithundeprüfung erfüllt alle Kriterien des erweiterten NÖ Hundehalte-Sachkundenachweises, sobald die im Gesetz geforderten sechs Stunden praktische Ausbildung absolviert sind.

Auf der Website der NÖ Landesregierung finden Sie alle weiteren Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen.