Traum-hund Hundeschule

Geschätzte Kunden, liebe Hundefreunde!


Mit 1. Juni 2023 gilt das neue NÖ Hundehaltegesetz und die NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023. Zu allererst: Kein Grund zur Sorge - für alle schon bestehenden Hundehaltungen besteht kein akuter Handlungsbedarf. Und auch für Neu-Hundehalter ab 1. Juni 2023 gibt es ausreichend Zeit um stressfrei die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen :-) .

Das Neue kurz gefasst....


Hier kurz die wesentlichsten Neuerungen für alle Hundehalter*innen:

  • Für alle ab 1. Juni 2023 NEU angeschafften Hunde ist bei der Gemeinde neben allen erforderlichen Daten von Halter*in und Hund der Nachweis über die Absolvierung der ALLGEMEINEN SACHKUNDE in Form des NÖ Hundepasses (binnen 6 Monaten ab Anmeldung des Hundes) zu erbringen. Weiters ist eine ausreichende Haftpflichtversicherung für Personen und Sachschäden (Mindestversicherungssumme pro Hund € 725.000,--) nachzuweisen.
  • Für Hunde die bereits vor dem 1. Juni 2023 gehalten wurden braucht KEIN allgemeiner Sachkundenachweis erbracht werden, allerdings muss auch für diese Hunde der Nachweis der angepassten ausreichenden Haftpflichtversicherung mit einer Übergangsfrist bis 1. Juni 2025 bei der Gemeinde vorgelegt werden.
  • Auch Hundehalter, die bereits jahrelang Hunde gehalten haben, derzeit halten und irgendwann einen neuen Hund zu sich nehmen, müssen ab Stichtag 1. Juni 2023 die allgemeine Sachkunde erbringen. Dabei gilt das Prinzip: "Einmal im Leben nachweisen". Das bedeutet, dass jederzeit ab 1. Juni 2023 die allgemeine Sachkunde durch Absolvierung eines entsprechenden Kurses erbracht werden kann und dann für ALLE WEITEREN Hundeanschaffungen gilt!
  • Bereits absolvierte gleich- oder höherwertige Ausbildungen wie z.B. die nachgewiesene erweiterte Sachkunde für "auffällige Hunde" oder "Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential" gelten und ersetzen die allgemeine Sachkunde. Eine Reihe weiterer Ausbildungen die einen Theorieteil beinhalteten zählen ebenfalls als allgemeiner Sachkundenachweis. Infos dazu auf der Website der NÖ Landesregierung
  • Für die Haltung von "auffälligen Hunden" oder "Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential" muss weiterhin - wie bisher - für jeden Hund neuerlich die PRAKTISCHE Sachkunde nachgewiesen werden!
  • Die Hundehaltung ist ab 1. Juni 2023 auf 5 Hunde pro Haushalt begrenzt. Ausnahmeregelungen betreffen bereits bestehende Hundehaltungen sowie u.a. Züchter, Jäger, Tierschutzpflegestellen, gewerbliche Nutzung ..... Für "auffällige Hunde" und "Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential" Listenhunde gilt weiterhin die Beschränkung auf maximal 2 Hunde pro Haushalt.

Der Kurs zur "ALLGEMEINEN SACHKUNDE"


Die allgemeine Sachkunde gilt nach Absolvierung einer einstündigen Information, welche durch einen Tierarzt oder durch eine Tierärztin vermittelt wird, und einer zweistündigen Information, welche durch eine fachkundige Person vermittelt wird, samt der Ausstellung des NÖ Hundepasses durch diese Personen als erworben.

Ich freue mich darüber informieren zu können, dass ich zum Kreis der fachkundigen Personen gehöre und durch die Zusammenarbeit mit Tierärztin Mag. Jasmin Semmelmeyer KURSE ZUM NACHWEIS DER ALLGMEINEN SACHKUNDE anbiete.

Der Nachweis der allgemeinen Sachkunde erfolgt OHNE HUND!


WANN

Sa, 29. Juli 2023
15:00 bis ca. 18:15 Uhr

WO

Gemeindeamt Etsdorf, Veranstaltungssaal
Rathausstraße 2,
3492 Etsdorf

KOSTEN

EUR 75,--/Person

REFERENTINNEN

Tierärztin Mag. Jasmin Semmelmeyer
Hundetrainerin Ing. Sabine Neumann

ANMELDUNGEN

ab sofort unter info@traum-hund.com möglich


Weiterführende Informationen zu den gesetzlichen Regelungen inlusive der Kontaktdaten finden sich auf der Website der NÖ Landesregierung. Scheuen Sie sich nicht, die Ansprechpartner dort zu kontaktieren, wenn etwas unklar ist.

Informationen zu meinem Angebot finden sich auf der TRAUM HUND Homepage. Alle Infos zu meiner Tierschutzarbeit in meinem Tier-reich gibt es hier.

Herzlich,
Sabine Neumann
Die Datenschutzbestimmungen finden sich hier:
https://traum-hund.com/datenschutz/

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